die Witwe des Elias
Als Elias am 14. Februar 1753 starb, war der jüngste Sohn Johann Justus kaum 14 Jahre alt. Seine Mutter führte 15 Jahre lang das Geschäft, sie erhielt es vor allem in den für Hessen so schweren Jahren des Siebenjährigen Krieges. Als Elias Escherich Relicta wurde auch sie im Steuerregister in der Gruppe der Fenstermacher und Glashändler geführt , mit 1 Thaler 5 Albus und 4 Heller hatte sie noch immer die höchste Summe in dieser Gruppe zu zahlen.
Bei der Durchsicht der Kasseler Zeitung dieser Jahre kann man an der großen Zahl der Zwangsverkäufe und Konkurse die schwierige wirtschaftliche Lage ablesen. 1767 fand sich in dieser Zeitung folgende Anzeige : > Beym Judenbrunnen, bey der Frau Escherichen, sind gute platte Wein- Bouteillen 100 Stück 4 Rzhl. 10 Albus 8 Heller, wie auch Tafelglas in Kisten und schaubenweise um civilen Preis zu bekommen <.
Vergleichsweise mögen hier einige Preise dieser Zeit folgen :
für 6 Albus bekam man 3 Pfund Rindfleisch, 1 Huhn kostete 5 Albus 4 Heller, eine Steige Eier (20 Stück) kostete 4 Albus, für ein Pfund guter Butter zahlte man 4 Albus 6 Heller, 1 Brot zu 1 Pfund und 28 Loth wurde mit 1 Albus bezahlt.
In dieser Zeit war man sehr genügsam und kaufte durchaus seinen Bedarf auf den vielfach angekündigten Auktionen (25). Man muß diese Tatsache bedenken, wenn man die Absatzmöglichkeiten des Handels beurteilen will. Glaswerk wurde in den Versteigerungsanzeigen sehr oft ausdrücklich genannt. Auf der anderen Seite hat das Glas die Eigenschaft, leicht zu brechen, und so nur eine begrenzte Lebensdauer (26).
1771 starb die Relicta Escherich, ihr ganzer Besitz, auch die Häuser, kam zur Versteigerung. Die eigenen Kinder erwarben dabei, was ihnen erwerbenswert erschien.
Kauf- und Handelsmann
Der 1739 geborene Johann Justus, jüngster Sohn des Elias Escherich, wurde Kauf- und Handelsmann. Seit etwa 1768 gehörte er der Hansegrebengilde in Kassel an, die damals etwa 50 Mitglieder hatte ( 1773 hatte Kassel 17311 Einwohner ).
Die Hansegrebengilde war zu dieser Zeit keine bedeutende oder einflußreiche Institution mehr, aber sie gewährte ihren Mitgliedern den Schutz und die Vorrechte ihres Standes. Nur die Mitglieder dieser Gilde durften in Kassel den Engroshandel und den Handel mit ausländischen Waren betreiben. Die Krämer waren verpflichtet den Kaufleuten die Waren abzunehmen > in den Preisen und auf gleiche Condition, wie solche auswärts zu haben war < (27). Man konnte die Handlung in einer fünfjährigen Lehrzeit erlernen, und dann mußte man zwei Jahre > im Ausland Diener einer Handlung < sein, ehe man in Kassel als zur Hansegrebengilde gehörend den Beruf ausüben konnte. Oder man erwarb die Gildezugehörigkeit gegen > ziemliche Zahlung <. Johann Justus hat eine ordnungsgemäße Lehre durchgemacht, das geht aus einer Eingabe der > sämtliche Glaßer Handtwerke < von 1768 hervor.
Die Glaser baten in dieser Eingabe, daß man ihnen den alleinigen Handel mit Fenster- und Hohlglas in Kassel genehmigen möge, damit sie leichter ihre Steuern zahlen könnten. Es betrieben in Kassel Kaufleute den Glashandel, die zweifellos auch ohne diesen, nur mit ihrer erlernten Profession als Kaufmann sich begnügen könnten. > Erwehnte Kaufleute sind bei dem Rathaus der Kaufmann Steinmann und Escherich <. In der Antwort vom 11. April 1768 lehnte die Regierung dieses Ansinnen ab, sie könne keine Privilegien erteilen, und die Glaser seien ja noch nicht einmal zünftig, während die > mit Glas handelnden Kaufleute < in der Gilde stünden (28).
Das elterliche Haus hatte Justus Escherich ersteigert, 2050 Thaler waren - nach der Auktionsanzeige - bereits dafür geboten worden. Nach einer Angabe von 1776 enthielt das Haus: 1 Kramladen, 3 Stuben, Kammer und trockenen Keller.
Justus Escherich heiratete 1765 seine Cousine zweiten Grades, die Tochter Maria Dorothea des verstorbenen Glasmeisters Ruländer.
Durch die vielen Neubauten nach dem Siebenjährigen Krieg war das Glashandwerk eine Zeitlang recht begünstigt, wie durch ein Obergutachten 1779 festgestellt wurde. 1782 erhielten die Glaser in Kassel eine ungeschlossene Zunft, aber ohne einen Hinweis auf den Glashandel. 1786 bat die Glaserzunft, ihr den alleinigen Glashandel > wie andernorts im Römischen Reich < zu gestatten, zumal das Bauen sehr nachgelassen habe. In einem neuen Gutachten vom Mai 1786 wurde festgestellt, daß die Zunft mit 15 Meistern nicht überbesetzt sei. Neuzugänge durch Neubürger seien nur möglich, wenn diese Vermögen nachweisen könnten, also würde sich die Zunft in Zukunft kaum vergrößern. Den Glasmeistern sei der Glashandel gestattet und er würde von den Meistern Weber, Fröhlich und Höckell auch ausgeübt, > sie dürfen es sich nur nicht einfallen lassen, mit Porcellain und Höltzerwaren zu handeln <, das sei > Schleichhandel <. Es sei unmöglich, den Glasern den alleinigen Glashandel zu gewähren, da schon der Kaufmann Escherich und der Kramer Wedemeyer diesen Handel wahrnähmen, der erstere handele mit grünem und weißem inländischem Glas von allen Sorten, der letztere nur mit weißem Glas - und wenn es darauf ankäme, > so wären sie wohl im Stande, das Publicum allein damit zu versehen <. Es sei ohnehin der Kasseler Glashandel von keiner großen Bedeutung, seitdem durch die Hausierordnung die von den Hütten kommenden Träger mit Pässen ausgerüstet seien und außer den Messen und Märkten auch sonst hausieren gingen. Es sei offenbar die Absicht der Glaser, das weiße böhmische Glas, das nicht immer erhältlich sei, im Vorrat zu kaufen und damit zu handeln. Es müsse aber dahingestellt bleiben, ob das den einheimischen Fabriken nicht zum Nachteil gereiche. Außerdem gebe es in Kassel eine Polizeiverordnung, daß jeder Glashändler, > damit bei den Weinschenken kein Unterschleif geschieht <, beständig und zu aller Zeit 2000 geeichte Bouteillen - bei 100 Kasseler Thaler Strafe - vorrätig haben müsse ! Das würden viele Glaser aber nicht können (29).
Nach einem erneuten Vorstoß der Glaser, diesmal gegen die Kramer gerichtet, wurde ihnen 1788 der Glashandel > neben < den Kramern gestattet. Zuvor hatte die Hansegrebengilde zu verschiedenen Einwendungen der Kramergilde erklärt, es sei nicht richtig, die Kaufmannschaft nur auf den Engros - Handel zu verweisen; seit je habe der Handel en detail dazu gehört, in Kassel zu einer Zeit schon, als an eine Kramergilde noch nicht zu denken war. Aus diesem allen geht hervor, daß Justus Escherich einen Engros- und Endetail- Handel mit Glaswaren führen konnte. Leider wissen wir bislang nicht, mit welchen Artikeln er noch handelte, um sein Auskommen zu haben.
Am 24. Januar 1795 starb Johann Justus Escherich. In den folgenden Jahren wurde die Firma im Namen der Witwe von dem bereits 27jährigen Sohn geführt.
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